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Tiergestützte Therapie: Wenige gesetzliche Vorgaben, hohe Verantwortung

Linda Wrobel (rechts) ist Inhaberin des Pflegedienstes Nestpflege. Schon bald wird sie eine Tagespflegestätte mit tiergestützter Therapie auf dem Mallendarer Berg eröffnen – immer mit dabei: ihre Hündin Dyani. Von den positiven Effekten der tiergestützten Therapie ist auch die Pflegedienstleiterin Julia Reimann überzeugt. Ihr Hund Max ist zwar noch kein Therapiehund, er fühlt sich aber auf dem Schoß von Siegried Lacher sichtlich wohl.
Linda Wrobel (rechts) ist Inhaberin des Pflegedienstes Nestpflege. Schon bald wird sie eine Tagespflegestätte mit tiergestützter Therapie auf dem Mallendarer Berg eröffnen – immer mit dabei: ihre Hündin Dyani. Von den positiven Effekten der tiergestützten Therapie ist auch die Pflegedienstleiterin Julia Reimann überzeugt. Ihr Hund Max ist zwar noch kein Therapiehund, er fühlt sich aber auf dem Schoß von Siegried Lacher sichtlich wohl. Foto: Mira Zwick

Je nach therapeutischem Ziel und Möglichkeit der Einrichtung eignet sich eine Vielzahl an Tieren – vom Meerscheinchen bis zum Pferd – für eine tiergestützte Therapie, berichtet Ulrike Kreysa vom Bundesverband Tiergestützte Intervention (BTI) auf Nachfrage unserer Zeitung.

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Auch wenn viele Einrichtungen zusätzliche Qualifikationen an die Therapeuten stellen, die eine tiergestützte Therapie anbieten, genügt es in Deutschland bislang lediglich eine therapeutische Berufsausbildung sowie der Qualifikationsnachweis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes. Mitglieder des BTI brauchen jedoch eine qualifizierte Weiterbildung als Fachkraft für tiergestützte Interventionen beziehungsweise eine Weiterbildung zum Reittherapeuten ...