Fahrtrichtung Westerwald (23. bis einschließlich 27. März): Die Sperrungen beginnen jeweils um 19 Uhr und sind am folgenden Morgen um 5.30 Uhr beendet. Während der Sperrungen sind die folgenden Abschnitte nicht befahrbar:
- B 327 vom Hunsrück kommend in Richtung Südbrücke/B 9 ab der Auffahrt Karthause. Die Umleitung erfolgt ab der Ausfahrt Karthause über die Simmerner Straße und die B 9/Römerstraße.
- Auffahrt von der Karthause auf die B 327 in Fahrtrichtung Südbrücke. Die Umleitung erfolgt über die Simmerner Straße und die B 9/Römerstraße.
Fahrtrichtung Hunsrück (27. März bis einschließlich 1. April): Die Sperrungen beginnen auch hier um 19 Uhr und sind am folgenden Morgen um 5.30 Uhr beendet. Folgende Abschnitte sind betroffen:
- B 9 von Koblenz kommend in Richtung Karthause/Hunsrück. Die Umleitung erfolgt über die Simmerner Straße.
- B 327 von der Südbrücke kommend in Richtung Karthause/Hunsrück. Die Umleitung erfolgt über die B 9/Römerstraße und die Simmerner Straße.
Weiterhin kommt es von der B 327 Südbrücke/Lahnstein kommend in Fahrtrichtung Koblenz zu Beeinträchtigungen. Die Anzahl der Fahrspuren muss dort von zwei auf eine Spur reduziert werden.