Wer Kinder im eigenen Zuhause betreuen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Außerdem gibt es Förderung vom Jugendamt. Die RZ fasst die wichtigsten Aspekte zusammen.
1 Voraussetzungen: Kindertagespflegepersonen müssen eine Qualifizierung im Umfang von 250 Unterrichtseinheiten inklusive 40 Stunden Praktikum mit einer abschließenden Prüfung absolvieren. Um anerkannte Praktikumsplätze anbieten zu können, bildet das Jugendamt in regelmäßigen Abständen Mentorinnen aus. Die aktiven Tagesmütter leiten die zukünftigen Kindertagespflegepersonen als Praktikanten fachlich an. Zudem prüft das Jugendamt die Räumlichkeiten und die persönliche Eignung.
2 Förderung: Je Betreuungsstunde zahlt das Jugendamt 4,80 Euro an die Tagesmütter. Wenn für Eltern Kostenbeitragspflicht besteht, sind die Summen für Kindertagespflege vergleichbar mit denen für eine Krippe.
3 Bedarf: Aktuell verfügt das Kreisjugendamt über 92 Tagesmütter, die 162 Kinder betreuen. Tagesväter gibt es keine, aber auch Männer können Kindertagespflegepersonen sein. Insgesamt sind 309 Betreuungsplätze möglich, grundsätzlich gibt es also keinen Mangel an Plätzen. Aber: „Zuweilen besteht im Einzelfall mehr Bedarf an Plätzen als unmittelbar vor Ort verfügbar sind“, so das Kreishaus auf Anfrage.
4 Bedeutung: Dort, wo Kitaplätze fehlen, Ausbaubedarf an Einrichtungen besteht, sorgen Tagesmütter für die ersatzweise Versorgung. Oft decken die Kindertagespflegestellen Randzeiten ab, also Zeiten, in denen eine Betreuung in der Kindertagesstätte nicht erfolgt, beispielsweise am frühen Morgen oder am späten Nachmittag.