Prozess Gericht hält Hochspannungsleitung zwischen Metternich und Pillig für rechtmäßig
Streithema Hochspannungsleitung: Wolkener Klägerin scheitert vor Bundesverwaltungsgericht
In Höhe des Industrieparks A 61 (links im Bild zu sehen) nutzt Netzbetreiber Amprion nicht die alte Trassenführung für die Hochspannungsleitung, sondern weicht auf benachbarte landwirtschaftliche Flächen aus. Foto: Volker Schmidt
Volker Schmidt

Region. Ohne Wirkung geblieben ist der Widerstand einer Klägerin aus Wolken gegen den Bau des ersten Abschnitts der Hochspannungsfreileitung zwischen Koblenz-Metternich und Niederstedem bei Bitburg. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage gegen eine Entscheidung der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als unbegründet zurückgewiesen, wie die Behörde nun in einer Pressemitteilung mitgeteilt hat.

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Die SGD hatte den Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der 110/380-Kilovolt-Freileitung auf dem Teilabschnitt Metternich-Pillig, dessen Rechtmäßigkeit das Gericht nun bestätigte, im Juli 2016 erlassen. Der Bau läuft bereits seit Monaten (die RZ berichtete mehrfach).

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