Ohne Wirkung geblieben ist der Widerstand einer Klägerin aus Wolken gegen den Bau des ersten Abschnitts der Hochspannungsfreileitung zwischen Koblenz-Metternich und Niederstedem bei Bitburg. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage gegen eine Entscheidung der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als unbegründet zurückgewiesen, wie die Behörde nun in einer Pressemitteilung mitgeteilt hat.