Was das Landesjugendamt sagt
Das Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung erklärt, dass es im Land grundsätzlich möglich ist, Kitakinder testen zu lassen. Aber: „Eine Testpflicht in rheinland-pfälzischen Kitas für die betreuten Kinder wird es weiterhin nicht geben“, heißt es auf Anfrage. Die Teilnahme ist freiwillig, die Eltern müssen einwilligen.
Auch Träger können keine Testpflicht mit dem Hausrecht durchsetzen. Aber sie können mit zertifizierten Testteams oder -stationen wie Apotheken kooperieren, die bei „Testen für alle“ registriert sind. In der dritten Welle habe dies gut funktioniert, wo es Kooperationen gab. Vorteil: Qualifiziertes Personal testet die Kinder, die vom bekannten Kitapersonal begleitet werden. „Außerdem trägt auch dieses Mittel ... dazu bei, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und den Kitaalltag für alle Beteiligten so sicher wie möglich zu gestalten.“ kst