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Bendorf

Straßenausbau: Bendorf beschließt wiederkehrende Beiträge

Von Jessica Pfeiffer
Mit dem Beschluss der Landesregierung hat die Stadt Bendorf einmalige Straßenausbaubeiträge abgeschafft und auf das System der wiederkehrenden Beiträge umgestellt. Dazu wurde die Stadt in sogenannte Abrechnungseinheiten unterteilt, auf die die Kosten für den Straßenausbau umgelegt werden. Insgesamt handelt es sich um die sieben Einheiten „Bendorf Sayn Mülhofen (BSM)“ (grün), „Kastellsiedlung“ (rot), „Eisenbahnstraße“ (gelb), „Gewerbegebiet Rheinhafen“ (blau), „Dr.-Otto-Siedlung“ (lila), „Siedlung Mittelstraße“ (schwarz) und die Einheit „Stromberg“ (auf der Karte nicht verzeichnet). Bei fünf der Abrechnungseinheiten liegt der Gemeindeanteil bei 20 Prozent, bei den Einheiten „Eisenbahnstraße“ und „Kastellsiedlung“ bei 25 Prozent.
Mit dem Beschluss der Landesregierung hat die Stadt Bendorf einmalige Straßenausbaubeiträge abgeschafft und auf das System der wiederkehrenden Beiträge umgestellt. Dazu wurde die Stadt in sogenannte Abrechnungseinheiten unterteilt, auf die die Kosten für den Straßenausbau umgelegt werden. Insgesamt handelt es sich um die sieben Einheiten „Bendorf Sayn Mülhofen (BSM)“ (grün), „Kastellsiedlung“ (rot), „Eisenbahnstraße“ (gelb), „Gewerbegebiet Rheinhafen“ (blau), „Dr.-Otto-Siedlung“ (lila), „Siedlung Mittelstraße“ (schwarz) und die Einheit „Stromberg“ (auf der Karte nicht verzeichnet). Bei fünf der Abrechnungseinheiten liegt der Gemeindeanteil bei 20 Prozent, bei den Einheiten „Eisenbahnstraße“ und „Kastellsiedlung“ bei 25 Prozent. Foto: rz Grafik

Im April dieses Jahres hat die Landesregierung beschlossen, einmalige Straßenausbaubeiträge abzuschaffen und durch wiederkehrende Beiträge zu ersetzen. Die Stadt Bendorf hat diesen Beschluss nun auch auf kommunaler Ebene umgesetzt und ist damit „eine der ersten Gemeinden, die auf dieses neue System umstellen“, wie Bürgermeister Michael Kessler in der vergangenen Stadtratssitzung erklärte.

Lesezeit: 2 Minuten
Nach der alten Regelung werden die Kosten für den Straßenausbau auf die Grundstückseigentümer der betroffenen Straße verteilt. Nach dem neuen Landesgesetz, das 2021 in Kraft treten soll, ist nun quasi die gesamte Nachbarschaft beitragspflichtig − die teils extrem hohen Summen, die bei einem Ausbau anfallen können, werden also auf mehrere ...