Für Evakuierungsplanungen sind grundsätzlich die Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise zuständig, im konkreten Fall die Stadt Bendorf.
Die Planungen betreffen die komplette Bevölkerung eines Evakuierungsgebietes, wobei besonders an kranke, hilfs- und pflegebedürftige Menschen gedacht werden muss. Die Verwaltungsstäbe müssen aber auch damit rechnen, dass sich viele Menschen selbstständig in Sicherheit bringen. Deswegen müssen in den Vorsorgekonzepten Maßnahmen zur Verkehrslenkung berücksichtig werden, um wichtige Zuwegungen freizuhalten.
Für Bendorf wurden folgende Evakuierungszonen festgelegt:
- Sayntal 35 bis zum Denkmalareal (33 Personen).
- Denkmalareal bis Schlosspark (76 Personen)
- Schlosspark bis Einmündung Engerser Landstraße (155 Betroffene)
- Einmündung Engerser Landstraße bis zur Spedition Normann (122 Personen)
- Pfadfinderlager im Brexbachal. Hier hängt die Anzahl der zu evakuierenden Personen von der Belegung des Pfadfinderlagers ab.
- Schützenhalle Sayn bis Kita Prälatengarten (19 Personen)
- Gerätehaus Sayn bis Schloss Sayn (129 Betroffene)
- Mühlenstraße bis Bachstraße (1000 Personen)
Im Zuge eventuell erforderlicher Evakuierungsmaßnahmen können die Betroffenen in der Stadthalle sowie in den Mehrzweckhallen der Bodelschwingh-Grundschule und in Stromberg untergebracht werden. Die Aufnahmekapazitäten sind für insgesamt 1210 Menschen ausgelegt. ka