So müssen sich Infizierte (derzeit) verhalten: Gesundheitsamt weist auf die Regeln hin
An den Teststellen gibt es kaum noch Schlangen.Foto: Doris Schneider
Viele Menschen sind nach den mehrfachen Regeländerungen verunsichert: Wie müssen sie sich verhalten, wenn sie infiziert sind? Das Gesundheitsamt fasst die wichtigsten Infos zu Themen wie Quarantäne und Genesenenbescheinigungen zusammen.
Lesezeit: 2 Minuten
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1 Was mache ich bei einem positiven Selbsttest? „Fällt ein selbst durchgeführter Corona-Test positiv aus, muss sich die positiv getestete Person unverzüglich absondern und einen laborbasierten PCR-Test vornehmen lassen“, so das Gesundheitsamt. Ausnahme: Bei einem positiven Schnelltest (Bürgertest), der in einer Testeinrichtung durchgeführt wurde, reicht dieser aus, ein PCR-Test ist ...
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Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können, heißt es auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:
Kinder unter fünf Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag;
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester;
Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen;
Besucher und Behandelte oder Bewohner unter anderem in folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung;
Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines persönlichen Budgets Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines persönlichen Budgets beschäftigt sind (Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte);
pflegende Angehörige;
Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten.
Wer hat Anspruch auf einen „Bürgertest“ für 3 Euro?
An zertifizierten Teststellen kann man sich mit 3 Euro Selbstbeteiligung unter bestimmten Bedingungen testen lassen, nämlich
dann, wenn man an dem Tag, an dem die Testung erfolgt, eine Veranstaltung besuchen wird oder Kontakt zu einer Person haben wird, die das 60. Lebensjahr vollendet hat oder aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an Covid-19 zu erkranken;
wenn man durch die Corona-Warnapp des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „Erhöhtes Risiko“ erhalten hat. dos