Der Stadtrat trifft in Koblenz die Entscheidungen – aber wie gelangt ein Thema überhaupt in das Gremium? Hier gibt es zwei Wege.
Entweder kommt der Impuls aus der Verwaltung selbst, dann wird die Beschlussvorlage hier erarbeitet, vom Oberbürgermeister – der gleichzeitig Vorsitzender des Stadtrats ist – auf die Tagesordnung gesetzt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Oder: Eine Fraktion stellt einen Antrag, eine Mehrheit des Rats nimmt ihn an, und die Verwaltung setzt diesen in der Folge um. Wichtig: Dabei müssen die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Wenn etwa der Umweltschutz gegen eine Umsetzung spricht, kann der Stadtrat auch keinen Beschluss fassen.
In jedem Fall hat die Verwaltung die Pflicht, einen Beschluss vorzubereiten: Informationen bereitzustellen, Lösungen vorzuschlagen, die Kosten offenzulegen. Der Rat sagt mit einfacher Mehrheit ja oder nein – und die Verwaltung hat bei einem positiven Ergebnis die Aufgabe, den Beschluss umzusetzen.
Ausnahme dieses Prozederes: Eilentscheidungen, die der OB im Einvernehmen mit dem Stadtvorstand direkt trifft. Das gilt allerdings nur in absoluten Ausnahmen, etwa in einem Katastrophenfall.
sem