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Koblenz

Sexismus-Vorwürfe am Koblenz-Kolleg: Dass der Schulleiter die Dienstgeschäfte zunächst ruhen lassen muss, ist laut Gericht rechtens

Der Leiter des Staatlichen Koblenz-Kollegs bleibt auch weiterhin von seinen Funktionen entbunden – das heißt: Der Mann ist nach wie vor nicht an der Bildungseinrichtung tätig, zumindest zurzeit nicht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren.

Von Stephanie Mersmann
Lesezeit: 2 Minuten
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Zum ersten Mal hat in der Pressemitteilung des Gerichts jetzt eine herausgehobene Instanz öffentlich mitgeteilt: Es ist der Leiter der Schule, gegen den sich die Vorwürfe von Dutzenden Schülern richten, die dem Mann sexistische Beleidigungen und Diskriminierung vorgeworfen hatten. Dem Mann, der gegen das Dienstverbot einen Antrag gestellt hat, hatten 47 ...