1. Das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht soll verhindert werden. Zudem sollen die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung geschaffen werden.
2. Das Glücksspielangebot soll zwar begrenzt sein, aber eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen lenken. Außerdem soll der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegengewirkt werden.
3. Der Jugend- und Spielerschutz soll gewährleistet sein.
4. Es soll sichergestellt sein, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt sowie die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden.
5. Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten soll vorgebeugt werden.