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Koblenz
Prozess um Vergewaltigung und Besitz von Kinderpornografie: Eigenes Handy widerlegt Aussage eines 29-Jährigen
Am ersten Prozesstag hinterließ der Angeklagte einen bestenfalls zwiespältigen Eindruck. Den Besitz des Bildmaterials gibt er zu, die Daten waren aber auch auf seinem Handy gefunden worden. Seine Erklärung jedoch ist eher abenteuerlich. Er habe, so der Mann, einen Browser für das Darknet ausprobiert und dabei versehentlich den Ordner mit ...