Angeklagter muss sich wegen Vergewaltigung und Besitz von kinderpornografischen Bildern und Videos vor dem Landgericht verantworten: Prozess um Vergewaltigung und Besitz von Kinderpornografie: Eigenes Handy widerlegt Aussage eines 29-Jährigen
Angeklagter muss sich wegen Vergewaltigung und Besitz von kinderpornografischen Bildern und Videos vor dem Landgericht verantworten
Prozess um Vergewaltigung und Besitz von Kinderpornografie: Eigenes Handy widerlegt Aussage eines 29-Jährigen
Justitia-Statue. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild Arne Dedert/dpa/Archivbild. dpa
Ein 29-jähriger Koblenzer steht derzeit vor dem Landgericht Koblenz. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Vergewaltigung vor sowie den Besitz von mehr als 1000 kinderpornografischen Bildern und Videos.
Am ersten Prozesstag hinterließ der Angeklagte einen bestenfalls zwiespältigen Eindruck. Den Besitz des Bildmaterials gibt er zu, die Daten waren aber auch auf seinem Handy gefunden worden. Seine Erklärung jedoch ist eher abenteuerlich. Er habe, so der Mann, einen Browser für das Darknet ausprobiert und dabei versehentlich den Ordner mit mehr als 1000 Dateien heruntergeladen.