Paukenschlag im Prozess gegen den einst millionenschweren Immobilienverwalter Karl-Dieter Staudt: Das Landgericht Koblenz hat den 62-Jährigen im Juni 2010 zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil inzwischen wegen eines Verfahrensfehlers fast komplett aufgehoben. Jetzt muss das Gericht den Prozess neu aufrollen und die Strafhöhe neu bestimmen. Ob der Prozess 2012 beginnt, ist unklar.
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Koblenz/Vallendar - Paukenschlag im Prozess gegen den einst millionenschweren Immobilienverwalter Karl-Dieter Staudt: Das Landgericht Koblenz hat den 62-Jährigen im Juni 2010 zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil inzwischen wegen eines Verfahrensfehlers fast komplett aufgehoben. Jetzt muss das Gericht den Prozess neu aufrollen ...
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