Die UN-Kinderrechtskonvention
Sie klingen abstrakt, die Artikel, die in der UN-Kinderrechtskonvention formuliert sind. Und sie klingen außerdem in vielerlei Hinsicht so selbstverständlich, als müsste man darüber gar nicht nachdenken. Dabei sind Recht auf Bildung, Recht auf Familie oder Freizeit für Kinder in vielen Regionen der Welt alles andere als selbstverständlich – und auch in unserer Gesellschaft gibt es viele Kinder, die beispielsweise nicht mit ihren Eltern zusammenleben können oder die nicht vor Gewalt oder Verwahrlosung geschützt sind.
Seit 30 Jahren gilt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. Genauso lange wird darüber diskutiert, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht eine solche Grundgesetzänderung vor.