Plakatanschlagtafel braucht keine Genehmigung
Plakatanschlagtafel in Urbar: Grünes Licht für Werbeanlage an der B 42
Energiespar-Kampagne
Es steht fest: In Urbar wird an der B 42 eine Plakatanschlagtafel errichtet. Symbolfoto: Marcus Brandt/dpa
Marcus Brandt. picture alliance/dpa

Urbar. Eine Plakatanschlagtafel an der B 42 in Urbar darf ohne Ausnahmegenehmigung des Landesbetriebs Mobilität (LBM) errichtet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz jetzt entschieden.

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Die Klägerin, ein Unternehmen der Werbebranche, möchte eine beleuchtete Plakatwerbeanlage am südlichen Ortsrand Urbars mit einem Abstand von weniger als 20 Metern zur B 42 errichten. Bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde hatte das Unternehmen eine Baugenehmigung beantragt.

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