OLG entscheidet: Koblenzer Brauerei darf weiter mit dem Begriff "Stubbi" werben
Koblenz
OLG entscheidet: Koblenzer Brauerei darf weiter mit dem Begriff "Stubbi" werben
Eine typische Stubbiflasche
Christopher Ryni
Koblenz - Die Koblenzer Brauerei darf weiter mit der Bezeichnung „Stubbi“ für ihre Getränke in den typischen Bierflaschen werben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz jetzt entschieden und damit die vorausgegangene Urteil des Landgerichts bestätigt.
Lesezeit 2 Minuten
Koblenz – Die Koblenzer Brauerei darf weiter mit der Bezeichnung „Stubbi“ für ihre Getränke in den typischen Bierflaschen werben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz jetzt entschieden und damit die vorausgegangene Urteil des Landgerichts bestätigt.