Polizei berät und klärt Probleme: Ärztliches Attest befreit zwar von Tragepflicht, aber das Hausrecht ist meist stärker
Welche Erfahrungen macht die Polizei mit Maskenverweigerern in Koblenz und Region? Auf diese Anfrage teilt das Polizeipräsidium Koblenz mit, dass es vereinzelt vorkommt, dass Menschen das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung infrage stellen, sie deshalb nicht tragen, und dies mit einer ärztlichen Befreiung versuchen zu rechtfertigen.
„Dass diese Sachverhalte meist sehr subjektiv und emotionsgetränkt sind, ist selbstredend“, teilt Pressesprecher Friedhelm Georg mit. Wegen solcher Fälle gab es bei der Polizei Anfragen, wie dies rechtlich einzuordnen ist – etwa, wenn jemand versucht hat, ein Kino oder ein Lebensmittelgeschäft ohne Mund-Nase-Bedeckung (mit Attest zur Befreiung) zu betreten.
„Diese Anfragen konnten versöhnlich und für alle Beteiligten zufriedenstellend geklärt werden“, sagt Georg. Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes war in diese (Einzelfall-) Bewertungen eingebunden, darüber hinaus die Stabsstelle Corona der Stadtverwaltung Koblenz. Der Polizeisprecher erklärt: „Im Ergebnis dominierte regelmäßig das Hausrecht des jeweiligen Gewerbetreibenden.“ Letztlich wurden dennoch Lösungen gefunden – etwa das Tragen eines „Face Shields“ als Alternative zur eng anliegenden OP- oder FFP2-Maske. kst