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Koblenz/Region

Ohne Maske ins Geschäft: Verweigerer ziehen den Kürzeren

Von Doris Schneider, Katrin Steinert
Eine weggeworfene Maske als Symbol für diejenigen, die sich weigern, die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Glücklicherweise kommt es in Koblenz und in der Region offenbar nur selten zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, wenn Mitarbeiter die Maskenverweigerer auffordern, einen Schutz anzuziehen oder das Geschäft zu verlassen. In Idar-Oberstein erschoss vor wenigen Wochen ein Einheimischer einen jungen Tankstellenmitarbeiter, weil der ihn aufforderte, eine Maske zu tragen.
Eine weggeworfene Maske als Symbol für diejenigen, die sich weigern, die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Glücklicherweise kommt es in Koblenz und in der Region offenbar nur selten zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, wenn Mitarbeiter die Maskenverweigerer auffordern, einen Schutz anzuziehen oder das Geschäft zu verlassen. In Idar-Oberstein erschoss vor wenigen Wochen ein Einheimischer einen jungen Tankstellenmitarbeiter, weil der ihn aufforderte, eine Maske zu tragen. Foto: dpa (Symbolbild)

Wo es Pflichten gibt, gibt es auch Menschen, die sich sträuben, diese zu erfüllen. Das gilt auch für Maskenverweigerer, die mitunter sehr aggressiv und ausfallend werden können, wenn man sie auffordert, einen Schutz aufzusetzen. Auch in unserer Region gibt es bekanntermaßen Corona-Leugner und Maskenverweigerer.

Lesezeit: 3 Minuten
Polizeilich aufgefallen, weil sie gewalttätig oder aggressiv wurden, sind diese aber in Koblenz und dem Kreis Mayen-Koblenz bislang nicht, heißt es aus der Pressestelle des Polizeipräsidiums Koblenz Dennoch hatte schon fast jeder in unserer Region, der beruflich Kundenkontakt hat, mit Maskengegnern zu tun, egal ob im Geschäft, Restaurant, an Tankstellen ...
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Polizei berät und klärt Probleme: Ärztliches Attest befreit zwar von Tragepflicht, aber das Hausrecht ist meist stärker

Welche Erfahrungen macht die Polizei mit Maskenverweigerern in Koblenz und Region? Auf diese Anfrage teilt das Polizeipräsidium Koblenz mit, dass es vereinzelt vorkommt, dass Menschen das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung infrage stellen, sie deshalb nicht tragen, und dies mit einer ärztlichen Befreiung versuchen zu rechtfertigen.

„Dass diese Sachverhalte meist sehr subjektiv und emotionsgetränkt sind, ist selbstredend“, teilt Pressesprecher Friedhelm Georg mit. Wegen solcher Fälle gab es bei der Polizei Anfragen, wie dies rechtlich einzuordnen ist – etwa, wenn jemand versucht hat, ein Kino oder ein Lebensmittelgeschäft ohne Mund-Nase-Bedeckung (mit Attest zur Befreiung) zu betreten.

„Diese Anfragen konnten versöhnlich und für alle Beteiligten zufriedenstellend geklärt werden“, sagt Georg. Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes war in diese (Einzelfall-) Bewertungen eingebunden, darüber hinaus die Stabsstelle Corona der Stadtverwaltung Koblenz. Der Polizeisprecher erklärt: „Im Ergebnis dominierte regelmäßig das Hausrecht des jeweiligen Gewerbetreibenden.“ Letztlich wurden dennoch Lösungen gefunden – etwa das Tragen eines „Face Shields“ als Alternative zur eng anliegenden OP- oder FFP2-Maske. kst

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