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Koblenz

Neues Konzept für Radfahrer und Fußgänger: Endlich mehr Miteinander in den Rheinanlagen

Von Peter Karges
Das Areal vor der Talstation würde die Stadt gern verbreitern. Zudem soll dort eine Kante, die den gepflasterten Weg vom Schotterbereich abtrennt, beseitigt werden.
Das Areal vor der Talstation würde die Stadt gern verbreitern. Zudem soll dort eine Kante, die den gepflasterten Weg vom Schotterbereich abtrennt, beseitigt werden. Foto: Peter Karges

Über den Radverkehr in den Rheinanlagen wird seit Jahren hitzig in Koblenz debattiert. Vor allem Fußgänger beschweren sich, dass immer wieder Radfahrer in nicht angemessener Geschwindigkeit an ihnen auf dem oberen Promenadenweg vorbeifahren.

Lesezeit: 3 Minuten
In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität legte der Radverkehrsbeauftragte der Stadt Koblenz, Tobias Weiß-Bollin, nun ein Konzept vor, wie zukünftig dieser Konflikt in den Rheinanlagen minimiert werden könnte. Dies bezieht sich nur auf den oberen Weg. Der Leinpfad, der ausschließlich Fußgängern vorbehalten ist, bleibt davon unberührt. Sensibilisierung: ...
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RZ-Kommentar: „Die Schwächsten schützen!“

Peter Karges zum Konzept der Stadt

Das neue Konzept der Stadtverwaltung für den Radverkehr in den Rheinanlagen ist weitgehend ein gelungener Wurf. Denn der stetige Appell an die Rücksichtnahme aller auf alle dürfte Wirkung tragen. Noch lobenswerter ist, dass den Radfahrern mit der Mainzer Straße, die nun bis zur Rizzastraße einen speziellen Seitenstreifen erhalten soll, eine Alternative aufgezeigt wird. Denn generell gehört der Radverkehr auf die Straße. Noch überzeugender wäre diese Alternative bei Tempo 30 für die Mainzer Straße.

Ein großes Fragezeichen hat das neue Konzept jedoch. Den oberen Weg der Rheinanlagen generell als gleichberechtigten Geh- und Radweg auszuweisen und so das Schritttempo weitgehend aufzuheben, könnte als falsches Signal verstanden werden. Oberste Maxime in den Rheinanlagen muss aber sein, die schwächsten Verkehrsteilnehmer – ältere und gehbehinderte Menschen sowie kleine Kinder – zu schützen. Und ein solcher Schutz ist durch das Gebot zum Schritttempo eher gewährleistet als mit einem gemeinsamen Geh- und Radweg.

Gleichwohl sollte man einen Radfahrer, der durch verwaiste und nur sporadisch besuchte Anlagen etwas schneller fährt, nicht gleich einen Verkehrsrowdy schelten. Auch hier ist Gelassenheit notwendig. Übrigens eine Tugend, die zu den zwei Grundpfeilern der Straßenverkehrsordnung passt: gegenseitige Rücksicht und ständige Vorsicht.

E-Mail: redaktion-koblenz@rhein-zeitung.net

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