Das neue Konzept der Stadtverwaltung für den Radverkehr in den Rheinanlagen ist weitgehend ein gelungener Wurf. Denn der stetige Appell an die Rücksichtnahme aller auf alle dürfte Wirkung tragen. Noch lobenswerter ist, dass den Radfahrern mit der Mainzer Straße, die nun bis zur Rizzastraße einen speziellen Seitenstreifen erhalten soll, eine Alternative aufgezeigt wird. Denn generell gehört der Radverkehr auf die Straße. Noch überzeugender wäre diese Alternative bei Tempo 30 für die Mainzer Straße.
Ein großes Fragezeichen hat das neue Konzept jedoch. Den oberen Weg der Rheinanlagen generell als gleichberechtigten Geh- und Radweg auszuweisen und so das Schritttempo weitgehend aufzuheben, könnte als falsches Signal verstanden werden. Oberste Maxime in den Rheinanlagen muss aber sein, die schwächsten Verkehrsteilnehmer – ältere und gehbehinderte Menschen sowie kleine Kinder – zu schützen. Und ein solcher Schutz ist durch das Gebot zum Schritttempo eher gewährleistet als mit einem gemeinsamen Geh- und Radweg.
Gleichwohl sollte man einen Radfahrer, der durch verwaiste und nur sporadisch besuchte Anlagen etwas schneller fährt, nicht gleich einen Verkehrsrowdy schelten. Auch hier ist Gelassenheit notwendig. Übrigens eine Tugend, die zu den zwei Grundpfeilern der Straßenverkehrsordnung passt: gegenseitige Rücksicht und ständige Vorsicht.
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