Koblenz

Nach zwei Eilanträgen: Verbot der „Corona-Spaziergänge“ bleibt bestehen

Von Doris Schneider
Die sogenannten Corona-Spaziergänge, an denen montags und samstags bis zu 3000 Personen teilgenommen hatten, werden von der Stadt Koblenz ab dem kommenden Samstag, 15. Januar, verboten.  Foto: Sascha Ditscher
Die sogenannten Corona-Spaziergänge, an denen montags und samstags bis zu 3000 Personen teilgenommen hatten, werden von der Stadt Koblenz ab dem kommenden Samstag, 15. Januar, verboten. Foto: Sascha Ditscher

Gegen die ab 15. Januar 2022 geltende Allgemeinverfügung zum Verbot von so genannten Corona-Spaziergängen sind vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht zwei Eilanträge gestellt worden, die beide ohne Erfolg geblieben sind.

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Das Gericht stellt in seiner Begründung eines Antrags dar, dass Spaziergänge, die nicht dem Versammlungsbegriff unterfallen, nicht von dem Verbot der Allgemeinverfügung betroffen sind.

Sollten Personen an den „Spaziergängen“ teilnehmen wollen, die dem Versammlungsbegriff unterfallen, könnten sie rechtzeitig bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden und wären damit nicht vom Verbot betroffen.