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Koblenz/Region

Nach Gesetzesänderung: Weniger Steuersünder zeigen sich selbst an

Von Katrin Steinert
Symbolbild.
Symbolbild. Foto: dpa

Die Zahl der Steuersünder, die sich selbst anzeigen, ist im vergangenen Jahr in Koblenz erneut deutlich gesunken – und entspricht dem bundesweiten Trend. Wie viele tatsächlich an Rhein und Mosel die Möglichkeit nutzten, trotz ausländischer Schwarzgeldkonten straffrei davon zu kommen, ist unklar.

Lesezeit: 2 Minuten
Christof Anstöß, Pressesprecher des Finanzamts, meint: „Wir gehen von circa 34 Selbstanzeigen aus.“ Das waren im Jahr 2016 jeden Monat rund drei Steuersünder, die ihre Straftaten gestanden. Hintergrund der vagen Angabe des Finanzamtes: Das System, mit dem die Selbstanzeigen erfasst werden, wurde im Laufe des vergangenen Jahres intern umgestellt. Der ...
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Straffreiheit: Seit 2015 gelten Zuschlagsregelungen

Stichwort Strafbefreiung: Ab 2015 gelten für Selbstanzeigen Zuschlagsregelungen, eine der Voraussetzungen für Straffreiheit. Heißt: Wer 25.000 Euro und mehr hinterzogen hat, zahlt nicht nur die Steuern plus Zinsen nach, sondern obendrein auch noch einen Zuschlag in Höhe von 5 Prozent der hinterzogenen Summe.

Der Zuschlag wächst mit der Steuerschuld: ab 100.000 Euro auf 10 Prozent, ab 1 Million Euro auf 20 Prozent. Zuvor musste lediglich ein Strafzuschlag von 5 Pozent gezahlt werden, wenn die Summe 50.000 Euro überstieg. Das allein ist aber noch nicht strafbefreiend. Wenn Steuerfahnder bereits ermitteln oder jemanden überführt haben, greift die Strafbefreiung nicht. Wichtigste Voraussetzung dafür, dass sie greift, ist: Die Selbstanzeige muss vollständig sein.

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