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Mülheim-Kärlich: Keine Wende im Fall der Buslinie 370
Von unserem Redakteur Damian Morcinek
Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat jetzt entschieden, dass die durch das Land erteilte Genehmigung für den Betrieb der Buslinie zwischen Koblenz und Linz am Rhein rechtens ist. Hintergrund: Ein Mitbewerber des Linienbetreibers Rhein-Mosel-Verkehrsgesellschaft (RMV) hatte gegen das Land Rheinland-Pfalz als Konzessionsgeber geklagt, weil sein vermeintlich besseres ...