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Koblenz

Mittagessen an Koblenzer Schulen soll teurer werden: Stadtverwaltung plant Anhebung um 16 Prozent im Monat

Von Jan Lindner
Die Koblenzer Stadtverwaltung möchte den Kostenbeitrag für das Mittagessen für Koblenzer Ganztagsschüler ab dem Schuljahr 2023/24 anheben. Die Stadt begründet das Vorhaben damit, dass die Preise für Mittagsverpflegung seit 2017 gestiegen seien.  Foto: picture alliance/dpa/Hauke-Christian Dittrich
Die Koblenzer Stadtverwaltung möchte den Kostenbeitrag für das Mittagessen für Koblenzer Ganztagsschüler ab dem Schuljahr 2023/24 anheben. Die Stadt begründet das Vorhaben damit, dass die Preise für Mittagsverpflegung seit 2017 gestiegen seien. Foto: picture alliance/dpa/Hauke-Christian Dittrich

Wird das Mittagessen für Koblenzer Ganztagsschüler ab dem Schuljahr 2023/24 teurer? Diesen Vorschlag der Stadtverwaltung hat der Stadtrat in seiner Sitzung kürzlich ausführlich diskutiert. Die Stadt begründet das Vorhaben damit, dass die Preise für Mittagsverpflegung seit 2017 aus verschiedenen Gründen gestiegen seien. Ob der Stadtrat der geplanten Erhöhung zustimmt, ist noch offen. Zunächst stehen weitere Beratungen an. Die Kritik an dem Vorschlag jedenfalls ist groß.

Lesezeit: 3 Minuten
Geht es nach der Stadt, würde die Monatspauschale für die Mittagsverpflegung für Ganztagsschüler ab dem Schuljahr 2023/24 von 43 um 7 auf 50 Euro angehoben (plus von 16 Prozent). Der Jahresbeitrag würde sich entsprechend von 473 um 77 auf 550 Euro erhöhen (plus von 16 Prozent). In der Begründung der ...
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Die geplante neue Monatspauschale für Eltern

Die Kalkulation der neuen Monatspauschale, die laut Verwaltung ab dem Schuljahr 2023/2024 gelten soll:

Kosten pro Essen 5,05 Euro – minus 1,26 Euro Beteiligung der Stadt Koblenz (25 Prozent) – ergibt einen Elternbeitrag pro Essen in Höhe von 3,79 Euro mal 147 Essenstage pro Schuljahr ergibt 556,66 Euro – geteilt durch elf Monate im Schuljahr (gerundet) ergibt 50,00 Euro im Monat. In diese Berechnung ist laut Stadt ein städtischer Zuschuss zu den Essenskosten in Höhe von 25 Prozent einbezogen, der der Forderung der sozial angemessenen Beteiligung der Eltern an den Verpflegungskosten Rechnung trägt. Nach der amtlichen Begründung darf die Kostenbeteiligung nicht so ausfallen, dass Eltern aus finanziellen Gründen abgehalten werden, ihr Kind anzumelden. jl

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