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Koblenz

Messerattacke oder Unfall: Koblenzer wegen versuchten Mordes vor Gericht

Von Thomas Krämer
Justitia hat im Zweifel für den Angeklagten entschieden. Das Koblenzer Landgericht hat den wegen versuchten Mordes angeklagten 60-Jährigen frei gesprochen.
Justitia hat im Zweifel für den Angeklagten entschieden. Das Koblenzer Landgericht hat den wegen versuchten Mordes angeklagten 60-Jährigen frei gesprochen. Foto: dpa

Es geht um sehr viel für einen 60-jährigen Angeklagten aus Koblenz, der gerade vor dem Landgericht steht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 8. April seine damalige Lebensgefährtin nach einem Streit mit einem Messer in den Hals gestochen und ihr somit eine lebensgefährliche Verletzung beigebracht zu haben. Und zwar „heimtückisch und in der Absicht, sie zu töten“. Daher lautet die Anklage auf versuchten Mord. Darüber hinaus soll er ihr die Hilfe verweigert und auch der Polizei zunächst die Wohnungstür nicht geöffnet haben.

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Fest steht: Der etwa drei Zentimeter tiefe Stich in den Hals verfehlte nur knapp den Kehlkopf und die Schilddrüse der Frau, war somit lebensgefährlich. Dennoch begann der erste Verhandlungstag eher ungewöhnlich, wie auch der Vorsitzende Richter Reiner Rühmann, Vizepräsident des Landgerichtes, einräumte. Denn der 60-Jährige machte umfassende Angaben zu seiner Beziehung ...