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Koblenz

Mehr Freiheiten durch Impfungen: Koblenzer Seniorenheime freuen sich über Lockerungen

Von Clemens Sarholz
In Koblenzer Seniorenheimen freuen sich Bewohner und Mitarbeiter über die Lockerungen der Corona-Auflagen.
In Koblenzer Seniorenheimen freuen sich Bewohner und Mitarbeiter über die Lockerungen der Corona-Auflagen. Foto: Clemens Sarholz

In der Vor-Corona-Zeit habben 50 Prozent der Bewohner jeden Tag Besuch bekommen, sagt Vanessa Wilsch, Einrichtungs- und Pflegedienstleiterin des Koblenzer Seniorenheims Wohnstift St. Martin. Aber mit der Pandemie musste einiges wegfallen. Auf emotionaler und sozialer Ebene sei das schwierig gewesen. Ältere Menschen hätten ihre Enkel nicht in den Arm nehmen oder ihren Geburtstag ordentlich feiern können.

Lesezeit: 3 Minuten
Seit Montag dürfen sich die Bewohner wieder über mehr Freiheiten freuen. Ein Lockerungssystem in den Pflegeeinrichtungen sorgt jetzt dafür, dass ein Stück Normalität einkehren kann.Manche Bewohner hätten nicht die kognitiven Fähigkeiten, um die Situation zu verstehen. Sie hätten Besucher gefragt, wieso sie so weit weg stehen, nicht in die Zimmer ...
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Diese Regeln treten in Pflegeheimen in Kraft

Je höher die Immunisierungsquote, desto mehr ist den Bewohnern möglich. Die Lockerungen in den Pflegeheimen treten stufenweise in Kraft – abhängig davon, wie viele Bewohner der Einrichtung geimpft sind.

  • Stufe 1: Quote unter 75 Prozent: Die Bewohner können untereinander wieder an Gemeinschaftsaktivitäten teilnehmen. Es dürfen pro Tag zwei Besucher aus zwei Haushalten einen Bewohner besuchen.
  • Stufe 2: Quote zwischen 75 und 90 Prozent: Auch die Angehörigen dürfen an den Gemeinschaftsaktivitäten teilnehmen. Bis zu vier Personen dürfen zu Besuch kommen.
  • Stufe 3: Quote über 90 Prozent: Die Bewohner und Besucher dürfen an allen Aktivitäten teilnehmen. Die Bewohner müssen keine Maske tragen. Für die Besuchsrechte gibt es noch eine Einschränkung: Es dürfen nicht mehr als fünf Personen gleichzeitig im Zimmer eines Bewohnerin oder eines Bewohners sein. clz
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