Keine Kirchensteuer zahlen und dennoch Mitglied in der katholischen Kirche bleiben: Das möchte ein Ehepaar aus Mayen und hat gegen die Abgabe geklagt. Seiner Meinung nach verstößt die Kirchensteuer gegen Verfassungs- und Europarecht. Am Freitag wurde der Fall vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz mündlich verhandelt, das Ehepaar selbst war nicht anwesend.