Mayener Ehepaar: Kirchensteuer verstößt gegen die Verfassung
Kann man in Deutschland gläubiges Mitglied der katholischen Kirche sein, ohne Kirchensteuern zu zahlen? Diese Frage muss das Gericht beantworten.Foto: Ingo Wagner
Keine Kirchensteuer zahlen und dennoch Mitglied in der katholischen Kirche bleiben: Das möchte ein Ehepaar aus Mayen und hat gegen die Abgabe geklagt. Seiner Meinung nach verstößt die Kirchensteuer gegen Verfassungs- und Europarecht. Am Freitag wurde der Fall vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz mündlich verhandelt, das Ehepaar selbst war nicht anwesend.
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserer Reporterin Agatha Mazur
Grundsätzlich gilt: Niemand ist verpflichtet, die Kirchensteuer zu zahlen - schließlich ist man nicht gezwungen, Mitglied einer Kirche zu sein. Das leitet sich aus Artikel 4 des Grundgesetzes ab, der die Religionsfreiheit garantiert. Und deshalb stellte auch Richter Volker Holly fest, dass jeder Bürger der Steuer ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.