Verkehrsunternehmen dürfen Verstöße nicht ahnden - Plakate und Durchsagen sollen Fahrgäste sensibilisieren : Maskenpflicht in Bussen: Nicht alle halten sich daran
Verkehrsunternehmen dürfen Verstöße nicht ahnden - Plakate und Durchsagen sollen Fahrgäste sensibilisieren
Maskenpflicht in Bussen: Nicht alle halten sich daran
Mit diesem Plakat will der VRM auf Regeln hinweisen, die vor Ansteckung mit dem Coronavirus schützen sollen. VRM
Mülheim-Kärlich. Seit 27. April gilt im rheinland-pfälzischen ÖPNV eine Maskenpflicht. Fahrgäste müssen Mund und Nase bedeckt haben. Wer sich weigert, kann aber von den Verkehrsunternehmen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Einen Verstoß gegen die Verordnung dürfen nur Ordnungsbehörden ahnden. Der Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) und die Deutsche Bahn gehen jetzt neue Wege, um Fahrgäste zu sensibilisieren.
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Ungehörig findet es Ingrid Heyer, wenn Fahrgäste im Bus keine Maske tragen: „Mich macht das wütend“, sagt die 71-Jährige im RZ-Gespräch. Die Mülheim-Kärlicherin will sich schützen, um nicht krank zu werden. Doch wenn sie mit der Buslinie 357 zwischen ihrem Wohnort und Koblenz unterwegs ist, erlebt Heyer immer wieder Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz.