Während bisher nur Geboosterte von der zusätzlichen Verpflichtung ausgenommen waren, für den Besuch in einem Lokal einen tagesaktuellen Negativtest vorzulegen, gilt dies seit Kurzem nun in Rheinland-Pfalz auch für einen erweiterten Kreis:
Auch alle diejenigen, deren Impfung oder überstandene Corona-Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht für den Kneipen- oder Restaurantbesuch befreit. Auf der anderen Seite fallen andere aus dem Kreis derer, die keinen Test brauchen.