Bendorf

Mädchen ertrunken – Verfahren eingestellt

Im Fall des ertrunkenen Mädchens in Bendorf hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt.

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Bendorf – Im Fall des ertrunkenen Mädchens in Bendorf hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt.


Die Ermittler gehen von einem tragischen Unglücksfall aus,
für den niemand strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könne, meldet der SWR.

Das siebenjärige Mädchen hatte im Juli an einer Freizeit der Arbeiterwohlfahrt Neuwied im Sayner Freibad in Bendorf teilgenommen. Dort hatte es einen Kreislaufstillstand erlitten und war ertrunken. Nach dem Unglück waren Strafanzeigen gegen mehrere Betreuer der Awo gestellt worden. Ihnen wurde eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen