Inzidenz unter 100: In der Gastronomie bleibt der Innenbereich geschlossen. Der Außenbereich darf unter anderem mit Vorabbuchung, Test und Kontakt-erfassung öffnen. Ausnahmen: Abholung und Mitnahme von Speisen und Getränken, Lieferung und Straßenverkauf (kein Alkohol). Ab Fronleichnam darf auch der Innenbereich laut dem Perpektivplan des Landes geöffnet werden, erklärt Stadtpressesprecher Thomas Knaak. Auch hier gilt: Vorabbuchung, Test und Kontakterfassung sind notwendig.
Für Beherbergungsbetriebe gilt: Hotels, Jugendherbergen, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder Gäste aufnehmen. Dazu gelten aber bestimmte Standards: Pro Wohneinheit ist etwa eine eigene Sanitäreinrichtung Voraussetzung, dazu frische Tests alle 48 Stunden, Kontakterfassung, Essen „kontaktarm“ (nur auf Zimmer). Ab Fronleichnam dürfen aber auch die den Beherbergungsbetrieben angeschlossenen Gastronomiebetriebe wieder Innen- und Außenbereiche öffnen.
Inzidenz unter 50: In der Gastronomie darf ab Pfingsten neben dem Außenbereich der Innenbereich öffnen (wiederum laut Perspektivplan des Landes). Jeweils auch hier wiederum erforderlich: Vorabbuchung, Test und Kontakt-erfassung. Bei Beherbergungsbetrieben gilt: Öffnung mit den Einschränkungen eigene Sanitäreinrichtung, Tests alle 48 Stunden, Kontakterfassung, Essen „kontaktarm“ nur auf Zimmer erlaubt. Ab Fronleichnam dürfen dann auch Hotelrestaurants wieder gastronomische Angebote anbieten. agh