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Koblenz
Letzte Chance für einen Koblenzer Drogendealer: Revision am BGH hat Erfolg
Ursprünglich war er von der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts wegen verschiedener Betäubungsmitteldelikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das Gericht ordnete darüber hinaus seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil in einigen Teilen auf, daher hatte die ...