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Koblenz

Laute Autos, genervte Anwohner: Haben Maßnahmen gegen Autoposer in Koblenz gefruchtet?

Von Doris Schneider
Schnelle Autos, laute Motoren, sinnfreies Herumfahren durch die Altstadt: Sogenannte Autoposer wollen auffallen, und das tun sie auch – zum Ärger der Anwohner und Passanten, die vom Lärm genervt sind.  Foto: Sascha Ditscher
Schnelle Autos, laute Motoren, sinnfreies Herumfahren durch die Altstadt: Sogenannte Autoposer wollen auffallen, und das tun sie auch – zum Ärger der Anwohner und Passanten, die vom Lärm genervt sind. Foto: Sascha Ditscher

In der Altstadt ist es rund um das Thema Autoposing etwas ruhiger geworden, sagt die Stadt. Anwohnern aber ist es noch immer viel zu laut: „Die Kastorpfaffenstraße ist weiterhin eine regelrechte Rennstrecke“, sagt ein Bürger, der die RZ angerufen hat. Er ist genervt – wie viele aus der Straße, sagt er.

Lesezeit: 2 Minuten
Das Einzige, was da helfen könnte, ist eine Beschränkung auf Tempo 30 in der ganzen Straße, nicht nur auf dem kleinen Stück vor der Kita, ist der Altstädter überzeugt. „Und das muss mit Radar kontrolliert werden, sonst hält sich eh keiner dran.“ Mehrmals schon habe er das angeregt, aber es ...
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Wie geht die Polizei gegen Autoposer vor?

Wenn es darum geht, das lärmintensive Herumfahren zu unterbinden, hat die Polizei mehrere Möglichkeiten, je nach Situation, erklärt Andreas Bode von der Pressestelle im Polizeipräsidium:

1 Wird ein Fahrzeugführer beim sogenannten „Posing“ beobachtet und kann aber an Ort und Stelle nicht kontrolliert werden, wird ihm (beziehungsweise dem Fahrzeughalter) ein „präventives Schreiben“ übermittelt, in dem ihm das Fehlverhalten aufgezeigt und er aufgefordert wird, zukünftig solche Verhaltensweisen im Straßenverkehr zu unterlassen. Dieses Schreiben dient quasi als „gelbe Karte“. „Diese Schreiben gehen immer an die Fahrzeughalter. In vielen Fällen sind dies die Eltern der meist jungen Fahrer und Fahrerinnen. Diese Information führt mit Sicherheit in vielen Fällen auch zu einem ,erzieherischen Gespräch' im Elternhaus“, so Bode.

2 Wird ein Fahrzeugführer beim Posing angetroffen, wird er wegen unnötigen Lärms mit 10 Euro verwarnt, gegebenenfalls ist ein Verwarnungsgeld von 20 Euro fällig, wenn andere durch unnützes Hin- und Herfahren innerhalb einer geschlossenen Ortschaft belästigt werden. „Wiederholungstäter“ werden bei der Bußgeldbehörde angezeigt. Sie erhalten ein erhöhtes Bußgeld, weil sie vorsätzlich gehandelt haben (dies kann je nach Sachlage bis zu 100 Euro und mehr betragen).

3 Sollten die Polizisten bei den Fahrzeugen zum Beispiel manipulierte Abgasanlagen oder andere nicht zugelassenen technischen Veränderungen am Fahrzeug feststellen, wird das Fahrzeug in der Regel zur Erstellung eines beweissicheren technischen Gutachtens sichergestellt, so Bode. „Die dadurch entstandenen Kosten (Abschleppvorgang, Gutachten, und so weiter), sowie die Kosten des anhängenden Bußgeldverfahrens trägt der Verursacher.“

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