Wenn es darum geht, das lärmintensive Herumfahren zu unterbinden, hat die Polizei mehrere Möglichkeiten, je nach Situation, erklärt Andreas Bode von der Pressestelle im Polizeipräsidium:
1 Wird ein Fahrzeugführer beim sogenannten „Posing“ beobachtet und kann aber an Ort und Stelle nicht kontrolliert werden, wird ihm (beziehungsweise dem Fahrzeughalter) ein „präventives Schreiben“ übermittelt, in dem ihm das Fehlverhalten aufgezeigt und er aufgefordert wird, zukünftig solche Verhaltensweisen im Straßenverkehr zu unterlassen. Dieses Schreiben dient quasi als „gelbe Karte“. „Diese Schreiben gehen immer an die Fahrzeughalter. In vielen Fällen sind dies die Eltern der meist jungen Fahrer und Fahrerinnen. Diese Information führt mit Sicherheit in vielen Fällen auch zu einem ,erzieherischen Gespräch' im Elternhaus“, so Bode.
2 Wird ein Fahrzeugführer beim Posing angetroffen, wird er wegen unnötigen Lärms mit 10 Euro verwarnt, gegebenenfalls ist ein Verwarnungsgeld von 20 Euro fällig, wenn andere durch unnützes Hin- und Herfahren innerhalb einer geschlossenen Ortschaft belästigt werden. „Wiederholungstäter“ werden bei der Bußgeldbehörde angezeigt. Sie erhalten ein erhöhtes Bußgeld, weil sie vorsätzlich gehandelt haben (dies kann je nach Sachlage bis zu 100 Euro und mehr betragen).
3 Sollten die Polizisten bei den Fahrzeugen zum Beispiel manipulierte Abgasanlagen oder andere nicht zugelassenen technischen Veränderungen am Fahrzeug feststellen, wird das Fahrzeug in der Regel zur Erstellung eines beweissicheren technischen Gutachtens sichergestellt, so Bode. „Die dadurch entstandenen Kosten (Abschleppvorgang, Gutachten, und so weiter), sowie die Kosten des anhängenden Bußgeldverfahrens trägt der Verursacher.“
dos