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Mülheim-Kärlich/Region

Landwirt klagt über Obstklau: Bereits eine Handvoll kann teuer werden

Von Damian Morcinek

Würde es bei einer Handvoll Kirschen bleiben, hätten wohl die wenigsten Obstbauern etwas dagegen – dieser Satz im jüngsten Bericht unserer Zeitung über Obstklau in der Region ist dem Obstbauer Mathias Jönck übel aufgestoßen.

Lesezeit: 3 Minuten
Denn während einige seiner Kollegen durchaus tolerieren, dass die ein oder andere Kirsche von Spaziergängern zum Probieren gepflückt wird, kann der Mülheim-Kärlicher nicht verstehen, warum man sich überhaupt an fremdem Eigentum vergreift. Welchen finanziellen Schaden eine Hand voll Kirschen für seinen Obstanbaubetrieb bedeutet, rechnet Jönck im Gespräch mit unserer Zeitung ...
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Mundraub von damals bis heute schlichtweg Diebstahl

Wer vom Baum eines Obstbauers nascht, begeht kein Kavaliersdelikt oder Mundraub, sondern Diebstahl geringwertiger Sachen gemäß Paragraf 248a des Strafgesetzbuchs.

Denn: „Wenn die Bäume im Eigentum eines anderen stehen, gilt dies auch für die Früchte der Bäume“, erläutert die Koblenzer Fachanwältin für Strafrecht, Kerstin Rueber-Unkelbach. Dass Obstklau von vielen Leuten allgemein hin als Mundraub abgetan wird, ist Irrglaube. „Mundraub war der umgangssprachliche Begriff für einen im Jahr 1975 abgeschafften Tatbestand, der die Entwendung von Nahrungs- und Genussmitteln in geringer Menge und von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Gebrauch betraf“, sagt Rueber-Unkelbach. Dass aber selbst Mundraub mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafe geahndet werden konnte, wissen heute wohl nur noch die wenigsten.

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