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Koblenz

Landesjagdgesetz gibt vor: Im Koblenzer Stadtwald muss das Rotwild erlegt werden

Von Stephanie Mersmann
Rothirsche und Hirschkühe sind im Koblenzer Stadtwald zu einem seltenen Anblick geworden. Der Grund: Das Areal ist ein Freigebiet, in dem der Abschuss des Rotwildes vorgeschrieben ist.
Rothirsche und Hirschkühe sind im Koblenzer Stadtwald zu einem seltenen Anblick geworden. Der Grund: Das Areal ist ein Freigebiet, in dem der Abschuss des Rotwildes vorgeschrieben ist. Foto: picture alliance/dpa

Wenn Konrad Lenz als junger Jäger in den Koblenzer Stadtwald gegangen ist, dann konnte er oft äsendes Rotwild beobachten. Häufig zogen Rudel durch das Gebiet, erinnert er sich, damals gehörten sie zur heimischen Fauna. Heute ist das anders: Fast kein Rotwild kommt mehr im Stadtwald vor, sagt er, und das habe einen Grund: Alle Tiere dieser Art müssen hier erlegt werden.

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Das Landesjagdgesetz sieht vor, dass es in den Wäldern Bewirtschaftungs- oder Freigebiete gibt. In ersteren wird unter anderem Rotwild kontrolliert bejagt – in den Freigebieten aber muss alles Rotwild erlegt werden. „Alles“, betont Lenz, der seinen echten Namen nicht in der Zeitung lesen will. „Es gibt also kein Jungtier mehr, ...