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Koblenz/Region

Krisengipfel zur Insolvenz: An den Seniorenzentren lag es nicht

Von Stephanie Kühr
Das Seniorenzentrum St. Josef in Horchheim ist von der Insolvenz ebenfalls betroffen. Diese Einrichtungen sind aber nicht verantwortlich für die Misere.
Das Seniorenzentrum St. Josef in Horchheim ist von der Insolvenz ebenfalls betroffen. Diese Einrichtungen sind aber nicht verantwortlich für die Misere. Foto: Sascha Ditscher

Die Insolvenz des Gesundheitsdienstleisters Katharina-Kasper-ViaSalus-Gesellschaft hat die Öffentlichkeit schockiert und die knapp 3200 Beschäftigten zutiefst verunsichert. Doch welche Ursachen hat die finanzielle Schieflage, und welche Wege gibt es aus der Misere? Bei einem Krisengipfel mit der Geschäftsführung, der Mitarbeitervertretung sowie mit Einrichtungsleitungen und Politikern aus der Region hat die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am Freitag in Koblenz versucht, erste Antworten zu geben. Dabei wurde deutlich: An den Seniorenzentren wie St. Barbara in der Goldgrube, St. Josef in Horchheim, St. Peter in Mülheim-Kärlich und Katharina Kasper in Andernach lag es offenbar nicht. Die Botschaft auch an die Belegschaft ist indes klar: Es geht vorerst weiter wie bislang. Und: Eine Sanierung ist realistisch, wenn auch ein Personalabbau oder ein Verkauf einzelner Standorte nicht ausgeschlossen werden kann.

Lesezeit: 3 Minuten
Bei dem Krisengespräch äußerte sich das Unternehmen erstmals zu den Gründen für die Insolvenz. Vier von fünf Krankenhäusern von ViaSalus seien die großen Verlustbringer, erklärte der Sanierungsexperte Dr. Reinhard Wichels von WMC Healthcare in München, der am Montag in die Geschäftsführung von ViaSalus eingetreten ist. „Die Kliniken erwirtschaften ein relevantes ...
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Vertrag über „Abtretung“ des Arbeitsentgelts ist nicht ungewöhnlich

Unmittelbar nachdem die Katharina-Kasper-ViaSalus- GmbH Insolvenzantrag gestellt hatte, erhielten die Mitarbeiter einen Vertrag, in dem sie ihr Arbeitsentgelt an die National-Bank „abtreten“ sollten. Konkret heißt es in dem Papier, das unserer Zeitung in Teilen vorliegt: „Zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes und Abwicklung der laufenden Aufträge erklärt sich die Bank bereit, die insolvenzgeldfähigen Nettoarbeitsentgelte der Arbeitnehmer der Firma zum Zwecke der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld aufzukaufen.“ Das klingt erst einmal dramatisch – und so, als könnten die Arbeitnehmer am Ende ohne einen Cent dastehen. Tatsächlich ist dieses Vorgehen im Rahmen einer Insolvenz zwar nicht häufig, aber auch nicht ungewöhnlich, erklärt Arnold Neuhaus, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus der Koblenzer Kanzlei Kunz Rechtsanwälte.

„Beispielsweise wurden bei der Air-Berlin-Insolvenz solche Vereinbarungen geschlossen“, sagt er. Der Arbeitnehmer muss sich nicht um sein Geld sorgen, im Gegenteil: Er bekommt weiterhin seinen Nettolohn, allerdings nicht vom Arbeitgeber, dem womöglich die nötige Liquidität fehlt, sondern von der Bank. Und das früher, als die Bundesagentur für Arbeit das sogenannte Insolvenzgeld zahlt. Sie springt erst nach drei Monaten ein. Für die Bank ist dieses Modell eine sichere Investition, denn sie kann sich das ausgezahlte Geld später von der Agentur für Arbeit zurückholen. Der Arbeitgeber wiederum hat auch etwas von dem Vertrag: Er versucht so zu verhindern, dass die Arbeitnehmer das Unternehmen in der unsicheren Situation scharenweise verlassen. Sie bekommen ja weiterhin ihr Gehalt. Das Risiko, dass etwas schiefläuft – etwa, dass die Agentur für Arbeit der Vereinbarung nicht zustimmt –, ist dabei sehr gering, erläutert Rechtsanwalt Neuhaus: „In 99,9 Prozent der Fälle wird sie dieses Modell mittragen.“ ank
ViaSalus ist insolvent: Was heißt das?
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