In der Frage, wo ihr Dorfauto stehen soll, sind einige Kommunen schon weiter als andere. Das geht aus einer Aufstellung der Kreisverwaltung hervor. Demnach gibt es für die Stadt Bendorf und die Verbandsgemeinden (VG) Maifeld und Rhein-Mosel schon recht konkrete Vorstellungen.
In Bendorf wandert das Dorfauto durch die Stadtteile. So ist laut der Übersicht für das erste Jahr als Standort der Parkplatz an der Hüttenstraße in Mülhofen vorgesehen, für das zweite Jahr der Parkplatz an der Straße „Im Prälatengarten“ in Sayn und für das dritte Jahr der Parkplatz an der Dieter-Trennhäuser-Straße in Stromberg.
Auf dem Maifeld soll das Dorfauto im ersten Jahr am Feuerwehrhaus in Mertloch stehen. Für das zweite Jahr sind Standorte am Bürgerhaus in Wierschem sowie am Gemeindehaus in Gappenach vorgesehen. Im dritten Jahr steht das Dorfauto laut Übersicht der Kreisverwaltung am Bürgerhaus in Kerben.
Die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel listet nur mögliche Standorte für die ersten zwei Jahre auf. Demnach kommen im ersten Jahr der Parkplatz am Friedhof in Winningen, der Dorfplatz in Lehmen und der Parkplatz an der Oberstraße in Hatzenport infrage. Im zweiten Jahr könnte das Dorfauto am Bauhof in Kobern-Gondorf oder am Bauhof in Macken stehen. Auch die Standorte Lehmen und Hatzenport sind noch einmal aufgeführt.
In Andernach sollen die vier Stadtteile Eich (Dorfplatz), Kell (Parkplatz Kelterbaum), Miesenheim (Dorfplatz) und Namedy (Dorfplatz) zum Zug kommen. In Mayen soll das Dorfauto in den Stadtteilen Alzheim, Hausen und Kürrenberg (Dorfgemeinschaftshaus) stehen. In der Verbandsgemeinde Mendig ist als Standort die VG-Verwaltung vorgesehen. In der Verbandsgemeinde Pellenz sind als Standorte Kruft, Nickenich, Plaidt (Kirchplatz) und Saffig im Gespräch. In der Verbandsgemeinde Vordereifel hat Kottenheim sich um das Dorfauto beworben. Und in der Verbandsgemeinde Weißenthurm stehen die Standorte Kaltenengers (Betriebshof), Kettig, Mülheim-Kärlich (Rathaus), Urmitz (Rathaus) und Weißenthurm zur Debatte. Die genaue zeitliche Abfolge in den jeweiligen Städten und Verbandsgemeinden steht noch nicht fest. hrö