Kontrollwoche Handy: Koblenzer Polizei twittert von der Straße
Wer will, kann mitlesen: Die ganze Woche über gibt es mehrere Kontrollen in Koblenz. Twitternde Polizisten begleiten ihre Kollegen dabei und diskutieren mit Usern auch über die Gesetzeslage in Sachen „Handy am Ohr“.
Derzeit lautet der Paragraph 23 StVO (1a): Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Wer erwischt wird, muss 60 Euro zahlen und zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
jdl