Koblenz & Region
Kommunen müssen einen Kraftakt hinlegen

Bundesweit sind alle Kommunen vom Gesetzgeber verpflichtet worden, bis zum 1. Januar 2022 einen barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) herzustellen. Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist das Thema stärker in den Fokus gerückt worden.

Die Kommunen haben damit zu kämpfen, zumal auch die Förderung begrenzt ist auf acht Maßnahmen. Die genannte Frist gilt nicht, sofern in einem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt werden. Ziel ist es in Koblenz, den barrierefreien Neu-, Aus- und Umbau der Haltestellen und die Herstellung der weitgehend „vollständigen Barrierefreiheit“ bis zum Jahr 2030 abzuschließen.

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