Nicht nur in gewöhnlicher Badekleidung, sondern auch im Burkini darf man wieder schwimmen gehen. (Symbolbild) dpa
Koblenz. Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat das Koblenzer Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder vorläufig gekippt. Das entsprechende Verbot in der Badeordnung verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, entschied das Gericht nach Mitteilung vom Freitag in Koblenz in einem Eilverfahren.
Damit dürfe die Klägerin ab sofort wieder im Burkini ins Wasser der städtischen Schwimmbäder steigen, teilte das Oberverwaltungsgericht am Freitag mit. Nun müssen die Richter womöglich noch in einem Hauptsacheverfahren über den Fall entscheiden, solange ist das Verbot außer Kraft gesetzt.