Altstadtbewohner hat Eilantrag eingereicht - Die Stadt Koblenz hält an der Verordnung fest
Koblenzer legt Widerspruch ein: Wird die abendliche Maskenpflicht gekippt?
In manchen Bereichen in Koblenz galt zwischen 20 und 5 Uhr eine Maskenpflicht. Die hat die Stadt jetzt aufgehoben.
Sascha Ditscher

Koblenz. Die Maskenpflicht, die nun in Koblenz im öffentlichen Raum für die Stadtteile Altstadt, Mitte und Süd von 20 bis 5 Uhr gilt, stößt bei einigen Menschen auf Unverständnis. Ein Altstadtbewohner hat dagegen einen Eilantrag beim Koblenzer Verwaltungsgericht gestellt. Hat er Erfolg, müsste zunächst nur er keine Maske mehr tragen. Allerdings könnte es gut sein, dass die Stadt Koblenz die Verfügung dann auch für alle anderen aussetzen würde. Die Entscheidung dürfte Anfang nächster Woche fallen.

Lesezeit 3 Minuten
Die Stadt hatte die Maskenpflicht wegen der rasant steigenden Corona-Zahlen per Allgemeinverfügung angeordnet (wir berichteten). Diese und andere weiter einschränkende Vorgaben gelten seit Donnerstag und bis zum 30. November. Oberbürgermeister David Langner hatte die Maskenpflicht abends und nachts gegen über der RZ so begründet: „Es gibt keine Auffälligkeiten hinsichtlich Infektionen in der Öffentlichkeit, stattdessen aber im Privaten.

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