Koblenz - Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr - aber (noch) zu wenig Plätze.
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Von unserer Redakteurin Doris Schneider
Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr – aber (noch) zu wenig Plätze. Dennoch ist die Situation einigermaßen entspannt. Klagen gab es – wie in anderen Städten vorgekommen – in Koblenz keine, sagt Jugendamtsleiterin Elvira Unkelbach im Gespräch mit der Rhein-Zeitung.