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Koblenz

Ist im Plankenweg geschludert worden? Anlieger klagen nach Straßenausbau gegen die Stadt Koblenz

Von Thomas Brost
Der Plankenweg ist ausgebaut. Wegen der hohen Kosten sind einige Anlieger nun vor Gericht gezogen. 
Der Plankenweg ist ausgebaut. Wegen der hohen Kosten sind einige Anlieger nun vor Gericht gezogen.  Foto: Sascha Ditscher

Wer Eigentum in Form eines Hauses hat, fürchtet neben Sturm, Hagel und Hochwasser nichts mehr als das: Straßenausbau. Rasch geht der Eigenanteil, den die Kommune verlangt, in die Tausende. Wie im Plankenweg im Stadtteil Neuendorf: Dort sind die Eigentümer nach dem jüngsten Straßenausbau mit Summen von 2000 bis 55.000 Euro zur Kasse gebeten worden, mancher zahlt doppelt, wenn für ihn mehr als ein Grundstück veranschlagt wurde.

Lesezeit: 3 Minuten
Die Neuendorfer wehren sich: Sie halten die undurchsichtige Planung und Bauausführung und mithin die Abrechnung ihrer Grundstücke für nicht rechtens. „Wir sind der Meinung, dass es gravierende Planungsfehler gegeben hat“, sagt Kurt Seifert, der Sprecher der Interessengemeinschaft (IG) Plankenweg. Jetzt ist Klage gegen die Stadt Koblenz erhoben worden. Insgesamt geht es ...
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Wie werden Ausbaubeiträge im Plankenweg berechnet?

Zugrunde gelegt wird der Anteil der Anlieger an den Ausbaukosten, hier 637.000 Euro in toto. Diese Summe wird durch die Gesamtfläche (46.090 Quadratmeter) dividiert, was einen Quadratmeter-Preis von 13,82 Euro ergibt. Dieser wird mit der jeweiligen Grundstücksfläche multipliziert.

Dabei gilt Breite mal eine maximale Tiefe von 50 Metern. Da im Plankenweg die Mehrzahl der Gebäude drei Geschosse hat, wirkt sich dies auf die Berechnung aus. So muss je Etage 10 Prozent auf den Ergebniswert addiert werden, aber mindestens 30 Prozent. Das heißt: Zweistöckige Gebäude müssen ebenso 30 Prozent hinzurechnen wie dreistöckige. Hat ein Haus vier Stockwerke, werden 40 Prozent draufgesattelt. Das Ergebnis all dieser Kalkulation ergibt den Eigenanteil pro Grundstück und Eigentümer in Euro.

Die Ausbaubeiträge abschaffen?

„Dringenden Handlungsbedarf“ erkennt Josef Dötsch, der CDU-Landtagsabgeordnete, im Hinblick auf Ausbaubeiträge und unterstützt damit die Initiative der CDU-Landtagsfraktion zur Abschaffung dieses Umlagesystems.

Dötsch nennt plakative Beispiele der Überforderung der Bürger, die mancherorts mit 75 Prozent zur Ader gelassen werden: „Der Familienvater, der die Immobilie in Ortslage gerade gekauft und mit viel Eigenleistung renoviert hat, die Rentnerin, deren Rente gerade die Sanierungs- und Reparaturkosten für ihr 50 Jahre altes, selbst gebautes Eigenheim hergibt, sie alle können den anstehenden fünfstelligen Ausbaubeitrag nicht mehr zusätzlich stemmen.“ Als Folgen erkennt Dötsch einen Sanierungsstau, der in vielen Kommunen schon sichtbar sei. Und steigende Kosten. Hinzu komme „ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand und viele Gerichtsverfahren in denjenigen Bereichen, die dann doch ausgebaut werden“. Wichtig sei, die Bürger von den Straßenausbaubeiträgen zu entlasten, ohne die Kommunen weiter zu belasten. Dieser finanzielle Ausgleich müsse aus dem Landeshaushalt gedeckt werden. Ein Nebenaspekt: Der Streit in manchem Gemeindegremium über Einmal- oder wiederkehrende Beiträge fiele weg.

Die AfD-Fraktion hat im Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, dem zufolge die Straßenausbaubeiträge zum 1. April 2019 gestrichen werden sollen. An ihre Stelle solle eine jährliche Landespauschale für die Kommunen treten. „Diese Pauschale soll den Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs als Ersatz für die von Bürgern für den Ausbau kommunaler Straßen verlangten Beiträge vom Land ausgezahlt werden“, erläutert AfD-MdL Joachim Paul. Dagegen verteidigt Innenminister Roger Lewentz das praktizierte System. Es habe sich „über viele Jahre bewährt“, sagt der SPD-Politiker. Die Gemeinden hätten dabei den Spielraum, selbst zu entscheiden, ob sie einmalige oder wiederkehrende Beiträge erheben. Letztere böten die Chance, „mehr Sozialverträglichkeit darzustellen“. Zudem eröffne das Kommunalabgabengesetz – es bildet die Basis für Straßenausbaubeiträge – die Gelegenheit, die Erhebung „sozial verträglich zu gestalten und Härten abzumildern oder ganz zu verhindern“. Lewentz nennt ein konkretes Beispiel: So könnten bei einmaligen Beiträgen die Ausbaubeiträge in Raten gezahlt oder gestundet werden.

Was ist der Königsweg? Darüber sinniert auch der Neuendorfer Kurt Seifert. Aus seiner Sicht nachteilig: Falls ein neues Verfahren, beispielsweise durch (Vor-)Finanzierung vonseiten des Landes, eingeführt werde, bedeutet dies eine zusätzliche Belastung für die Steuerzahler. Und letztlich bezahlen dann alle – auch der Mieter, der vom veranlagten Grundstück keinen Vorteil hat.

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