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Koblenz

Infoveranstaltung zum Wohnprojekt in ehemaliger Fritsch-Kaserne: Baurecht Ende des Jahres?

Der neue „Stadtteil“ für 2000 Koblenzer wird durch drei Bänder und eine „Urbane Achse“ gegliedert. Eine 		Erschließungsstraße und ein hoher Anteil von Grünflächen sind ebenfalls Eckpunkte des Entwurfs von Florian Krieger, Architektur und Städtebau GmbH (Darmstadt).
Der neue „Stadtteil“ für 2000 Koblenzer wird durch drei Bänder und eine „Urbane Achse“ gegliedert. Eine Erschließungsstraße und ein hoher Anteil von Grünflächen sind ebenfalls Eckpunkte des Entwurfs von Florian Krieger, Architektur und Städtebau GmbH (Darmstadt). Foto: Florian Krieger

Konkrete Maßnahmen im Quartier am Festungspark, dem früheren Areal der Fritsch-Kaserne, können frühestens Anfang 2023 beginnen, vorausgesetzt, es gibt bis dahin Baurecht.

Lesezeit: 2 Minuten
Um jedermann die Möglichkeit zu geben, Ideen und Kritik einzubringen, hatten Stadt, Investor und Planungsbüro jetzt zu einer digitalen Bürgerinformationsveranstaltung eingeladen. 138 Bürger stellten dabei fest, dass ein solches Veranstaltungsformat auch Vorteile hat – wenn es gut vorbereitet wird. Und genau das war der Fall. Nach mehr als zwei Stunden voller ...
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Bürger können sich weiter beteiligen

Wie können sich Bürger an der Optimierung des Bebauungsplans 293 „Quartier Festungspark – ehemalige Fritsch-Kaserne“ beteiligen? Sie haben noch bis zum 31. Januar Gelegenheit, Kritik und Anregungen einzubringen. Alle Pläne und Erläuterungen können unter www.koblenz.de (Rubrik Umwelt und Planung) eingesehen werden.

Wenn die Ergänzungen der Träger öffentlicher Belange und die Debatten in den Gremien abgeschlossen sind, wird der ergänzte und überarbeite Bebauungsplanentwurf erneut öffentlich gemacht. Bürger haben dann noch einmal die Möglichkeit, ihre Einwände vorzubringen. Nach der finalen Überarbeitung des Entwurfs hat der Stadtrat das letzte Wort. Stimmt er mehrheitlich zu, wird der Bebauungsplan in den öffentlichen Bekanntmachungen publiziert. Gibt es innerhalb der gesetzten Pflicht keinen Widerspruch, hat er Rechtskraft und ist damit verbindliche Vorgabe für alle folgenden Baumaßnahmen. ka

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