Gericht sieht versuchte räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung als erwiesen: Hartes Urteil: Angeklagter im Axtprozess muss vier Jahre in Haft
Gericht sieht versuchte räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung als erwiesen
Hartes Urteil: Angeklagter im Axtprozess muss vier Jahre in Haft
Die Statue Justizia. Foto: Peter Steffen/Archiv Peter Steffen/Archiv. dpa
Koblenz. Ein 19-jähriger Angeklagter wurde vom Landgericht Koblenz zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt. Laut Anklage hatte er im Oktober 2018 in der Goldgrube gemeinsam mit weiteren, teils noch nicht ermittelten Mittätern den Geschädigten mit Faustschlägen traktiert, um ihn auf diese Art und Weise zur Herausgabe von Geld zu nötigen. Zudem soll der Angeklagte auch mit Marihuana in nicht geringer Menge Handel getrieben haben.
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Die Jugendstrafkammer um den Vorsitzenden Richter Martin Schlepphorst ging mit ihrem Urteil dabei deutlich über der Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.
Was war passiert? Als unstrittig sah das Gericht an, dass sich der Geschädigte 1000 Euro vom Angeklagten geliehen, die Summe aber nicht zurückgezahlt hatte.