Sie müssen nicht schließen
Geöffnet bleiben dürfen Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Optiker, Hörgeräteakustiker, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, so die Stadt, also beispielsweise durch die Bereitstellung von Desinfektionsmittel. Außerdem muss der Zutritt gesteuert werden, um Warteschlangen zu vermeiden.
Dienstleister und Handwerker können ihre Tätigkeit ausüben, wenn sie Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet.