Grenzwerte überschritten: Ab Montag gilt in Koblenz und im Kreis nun die Warnstufe 2
Dies hat unter anderem Auswirkungen auf die zugelassenen Zahlen nicht-immunisierter Personen im Hinblick auf das Entfallen von Abstandsgebot und Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, so zum Beispiel bei Religionsausübung, Veranstaltungen, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Museen, sowie auf die Teilnahmemöglichkeit an Hallensport (inklusive Schwimmbädern), außerschulischem Musik- und Kunstunterricht, Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur.
An weiterführenden Schulen gilt die Maskenpflicht am Platz, und es werden an allen Schulen zwei wöchentliche Tests durchgeführt.
Die Einstufung der Stadt Koblenz in Warnstufe 2 gilt nun bis zum Inkrafttreten der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, die für Mittwoch, 24. November, angekündigt ist.