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Koblenz

Gremium gibt es nur in den zuletzt eingemeindeten Koblenzer Stadtteilen: Was dürfen eigentlich die Ortsbeiräte?

Von Stephanie Mersmann
Einen Ortsbeirat samt Ortsvorsteher und eigenem Büro gibt es unter anderem in Rübenach – einem der Koblenzer Stadtteile, die vor genau 50 Jahren eingemeindet worden waren.
Einen Ortsbeirat samt Ortsvorsteher und eigenem Büro gibt es unter anderem in Rübenach – einem der Koblenzer Stadtteile, die vor genau 50 Jahren eingemeindet worden waren. Foto: Katrin Steinert

Von insgesamt 30 Koblenzer Stadtteilen haben die neun, die zuletzt eingemeindet wurden, einen Ortsbeirat, darunter auch die, die 2020 seit genau 50 Jahren zu Koblenz gehören. In Arenberg/Immendorf, Arzheim, Bubenheim, Güls, Kesselheim, Lay, Rübenach und Stolzenfels gibt es das Gremium. Doch was darf dieses eigentlich, und was ist aus dem Plan geworden, Ortsbeiräte in allen Koblenzer Stadtteilen einzurichten? Wir geben einen Überblick.

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Der Hintergrund: In den Eingemeindungsverträgen mit den bis dahin selbstständigen Gemeinden, die bei den Territorialreformen in den 60er- und 70er-Jahren geschlossen wurden, wurde festgelegt, dass es in den neuen Stadtteilen zwar keine Gemeinderäte mehr geben konnte, dafür aber Ortsbeiräte mit jeweils einem Ortsvorsteher an der Spitze. Diese werden bis heute bei ...