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Koblenz
Gericht: Nachbarn müssen Anblick Behinderter in Kaltenengers ertragen
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Wohngebäudes, das sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Gebiet der Ortsgemeinde St. Sebastian befindet, das im Bebauungsplan "Am Kaltenengerser Weg III" als allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist. Die Planung bezweckt, eine von behinderten Menschen selbstbestimmte Wohngemeinschaft anzusiedeln. Auf Antrag eines privaten Unternehmens hatte der Landkreis Mayen-Koblenz ...