Verkehr Wiesbadens Stadtchef darf notfalls auch die Busspur nutzen - So sieht es mit Sonderrechten bei uns aus: Freie Fahrt für den OB? Nicht in Koblenz
Verkehr Wiesbadens Stadtchef darf notfalls auch die Busspur nutzen - So sieht es mit Sonderrechten bei uns aus
Freie Fahrt für den OB? Nicht in Koblenz
Frei Fahrt für Joachim Hofmann-Göttig? (Symbolbild)
RZ
Koblenz/Kreis MYK. Der Alltag des Chefs einer Kommune ist meist geprägt von vielen Terminen, die sich aneinanderreihen. Innerhalb von kurzer Zeit müssen oft zahlreiche verschiedene Orte im Dienstwagen angefahren werden – und das möglichst pünktlich, egal, wie die Verkehrslage gerade aussieht. Ein Problem, das sich natürlich (Ober-)Bürgermeister mit anderen Verkehrsteilnehmern im Terminstress teilen, doch anders als für den Privatmann gibt es für den Chef mancher Kommune durchaus auch Sonderregeln. Auch in Koblenz und der Region?
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Über Extrawürste im Verkehr in Deutschland berichtete jetzt die Deutsche Presseagentur. Zum Beispiel in Wiesbaden: Ist der dortige OB Sven Gerich knapp in der Zeit, dann darf sein Dienstwagen ausnahmsweise auch die Busspur nutzen. Auch in Anwohnerzonen parken oder Fußgängerzonen und Baustellen durchfahren ist erlaubt.