Gericht Hausbesitzer: Feuerwehr hat grob fahrlässig gehandelt – Sein Mieter, ein Asylbewerber, hatte den Brand gelegt

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Gericht Hausbesitzer: Feuerwehr hat grob fahrlässig gehandelt – Sein Mieter, ein Asylbewerber, hatte den Brand gelegt

Feuer bricht wieder aus: Haftet die Feuerwehr?

Ein Hausbesitzer wirft der Koblenzer Berufsfeuerwehr vor, nach einem Wohnungsbrand fahrlässig ein Glutnest übersehen zu haben.

Reinhard Kallenbach

Koblenz. Eigentlich war das Feuer, das in einer Dachgeschosswohnung ausgebrochen war, schon gelöscht – doch später, als die Feuerwehr längst abgerückt war, brach es wieder aus.

Lesezeit 2 Minuten
Der Hauseigentümer verlangte daraufhin Schadenersatz von der Stadt, 20.000 Euro. Die Frage, über die das Landgericht Koblenz zu entscheiden hatte: Haftet die städtische Berufsfeuerwehr für einen Brandschaden an einem Haus, wenn ein Glutnest nach einer Brandschau unentdeckt geblieben ist?

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