Wer sich telefonisch registriert hat, hat die nötige Vorgangsnummer nicht
Fehlende Vorgangsnummer bei telefonischer Registrierung: Impftermin-Absage ist nicht so einfach
Wer seinen Impftermin nicht wahrnimmt, sollte absagen. Foto: dpa
dpa

Koblenz. Viele Impftermine werden nicht wahrgenommen, darauf hat die Stadt hingewiesen und dringend um Absagen gebeten, damit keine Zeit verloren wird (die RZ berichtete). Doch so einfach ist es nicht, schreibt RZ-Leser Michael Hartenfels in einer E-Mail: „Ich habe mich vor knapp zwei Wochen über die 0800... angemeldet, Aussicht circa sechs bis acht Wochen“, berichtet er. Eine Terminmitteilung käme schriftlich und oder per E-Mail, wurde ihm gesagt. So lange wollte er nicht warten und konnte bei seinem Hausarzt einen früheren Termin erhalten. „Fairerweise wollte ich sofort beim Impfzentrum stornieren. Unmöglich, da ich damals am Telefon keine Onlinevorgangsnummer erhielt“, so der Koblenzer. „Ich kann also erst nach Erhalt eines festen Termins stornieren. Aufwand und Kosten für Porto et cetera sind für die Behörde – und damit indirekt auch für mich als Steuerzahler – völlig unnötig entstanden!“

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„Unter https://impftermin.rlp. de/kontakt/stornierung/ ist sowohl die Stornierung eines bereits vergebenen Termins als auch der Registrierung möglich“, so Alexandra Trautwein von der Pressestelle/Geschäftsstelle Impfen beim Land. Dazu sei die Bereithaltung der Vorgangsnummer nötig.

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